Kindergarten - Elternbeirat
(1) Der Eltembeirat wird aus mindestens zwei gewählten Vertreterinnen und Vertretem gebildet. Die Eltem jeder Gruppe der Einrichtung wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied des Elternbeirates und ein Ersatzmitglied. In einer eingruppigen Einrichtung werden zwei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder gewählt. Der Eltembeirat tagt mindestens dreimal jährlich.
(2) Der Eltembeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger, der Einrichtung und den in der Einrichtung pädagogisch täigen Kräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben.
(3) Der Eltembeirat arbeitet mit dem Träger und den pädagogisch tätigen Kraften vertrauensvoll zusammen. Er ist vom Träger über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, zu informieren.
Der gewählte Elternbeirat - die Ansprechpersonen
Christina Steinberg
02721/718005
Andrea Pott
02721/715069
Britta Jaschke
Daniela Schneider
